StrahlenschutzKOMPAKT
"Medizinische Strahlenexposition"
"Strahlenschutzmittel in der Radiologie"
Ask the expert
Beruflich strahlenexponierte Personen
Frage:
Ich arbeite in der Radiologie (auch interventionelle Radiologie) und bin derzeit genau wie der Rest meines Teams (Ärzte und MTRA) in Kategorie B eingestuft.
Auch das Team aus dem Herzkatheterlabor ist hier im Haus in Kategorie B eingestuft. Können Sie aus Erfahrung sagen, dass dies korrekt ist oder sollte das Personal, welches bei Interventionen im Raum ist besser in Kategorie A eingestuft werden? Ich finde dazu leider nur sehr schwammige Antworten und würde mich sehr über ihre Erfahrungswerte freuen.
Antwort:
(Gerd Koletzko Vorsitzende des Arbeitskreis Medizinischer Strahlenschutz (AKMED); 20.03.2025)
Laut § 71 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchV sind beruflich exponierte Personen dann in die Kategorie A einzustufen, wenn 6 mSv effektive Dosis, 15 mSv Organdosis für die Augenlinse oder 150 mSv Organdosis für die Haut/Hände pro Arbeitsjahr überschritten werden können. Praktisch kommt das sehr selten vor. Es gibt eine Bundesratsdrucksache (423/18) zur weiteren Erläuterung der StrlSchV. Darin heißt es: „Die Einstufung in Kategorie A oder B ist dabei auch zulässig, wenn eine Überschreitung der genannten Dosiswerte nicht zu erwarten ist, da dies den Schutz der Person verbessert. Dies kann beispielsweise auch aus organisatorischen Gründen sinnvoll sein.“
Mein Vorschlag bzw. Empfehlung wäre nach der Durchleuchtungszeit zu schauen. Für beruflich exponierte Personen, die arbeitstäglich durchschnittlich mehr als 20 min Durchleuchtungszeit im Kontrollbereich erleben, macht es aus verbesserten Schutzgründen schon Sinn, in die Kategorie A einzuteilen und damit die erweitere arbeitsmedizinische Untersuchung anzubieten. Besonders wäre hier auch an den Schutz der Augenlinse zu denken.
Liste ermächtigte Ärzte
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gern bei Ihnen erfragen, ob es eine Liste mit Ärzten in Deutschland gibt, die Strahlenschutzuntersuchungen (G26.2) anbieten. Oder können Sie mir eine Behörde etc. sagen, bei der ich eine solche Liste bekommen kann.
Antwort:
(Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Reiners, Leiter des Arbeitskreises Medizinischer Strahlenschutz AKMED; 02.09.2021)
Die G26 Untersuchung bezieht sich auf die Eignungsprüfung für das Tragen von schweren Atemschutz und ist nicht spezifisch für den Strahlenschutzbereich. Andererseits bieten ermächtigte Ärzte im Strahlenschutz diese Eignungsprüfung typischerweise auch an.
Listen der ermächtigten Ärzte werden halboffiziell geführt und sind im Internet meist bei den Landesämtern für Arbeitsschutz zu finden.