Festlegung von Radonvorsorgegebieten (D)

Bei Klick: Radon in der Bodenluft (Quelle BfS)

Nach Inkrafttreten des StrlSchG zum 31.12.2020 sind die Bundesländer verpflichtet Radonvorsorgegebiete festzulegen, für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radonaktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überschreitet. In den folgenden Links sind die Institutionen in den Bundesländern genannt, die Ansprechpartner für das Thema Radon sind. Sofern Bundesländer die Notwendigkeit der Einrichtung von Radonvorsorgegebieten sehen, sind die genannten Institutionen auch dafür zuständig.

Eine Karte der Radonvorsorgebiete in Deutschland ist beim Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht.

Zur Bewertung des Radons bzgl. Strahlenschutz siehe auch das StrahlenschutzKOMPAKT „Strahlung durch Radon“ des Fachverbandes für Strahlenschutz.

Festlegungen vom Bund und von den Ländern (Bundesrepublik Deutschland)

Bayern

In Bayern wurde der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt. Die Festlegung erfolgt durch eine Allgemeinverfügung des StMUV und tritt am 11.02.2021 in Kraft.

Diese Festlegung gibt jedoch keine Auskunft über die tatsächliche Höhe der Radonkonzentration in Innenräumen, denn in einem Radon-Vorsorgegebiete wird der Referenzwert nicht in jedem Gebäude überschritten. Und auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten sind erhöhte Radonkonzentrationen möglich. Daher gibt es ebenso deutschlandweite Regelungen für den Schutz vor Radon. Klarheit schafft in jedem Fall nur eine Messung.

Nähere Informationen zu den Pflichten beim Radonschutz und den Radon-Vorsorgegebieten finden Sie auf unserer Internetseite.

Für alle Bürger, die im Radon-Vorsorgegebiet leben oder arbeiten und den persönlichen Austausch schätzen, bietet sich das Bayerische Radon-Netzwerk-Treffen an. Am 10. März 2021 können Sie sich hier an virtuellen Thementischen Ihre offenen Fragen von Expertinnen und Experten beantworten lassen. Themen sind beispielsweise Praxistipps für die Radonmessungen an Arbeitsplätzen oder das radonsichere Bauen und Sanieren.

PS: Natürlich freuen wir uns auf alle Radon-Interessierten – auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten. Denn hier kann Radon ebenso ein Thema sein.  

Programm 10. Bayerisches Radon-Netzwerk-Treffen

 

Berlin

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Als die für das Land Berlin zuständige Behörde nach §121 Absatz 1 StrlSchG hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entschieden, keine Gebiete nach § 121 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG (Radonvorsorgegebiete) im Land Berlin festzulegen.

Diese Entscheidung basiert entsprechend § 153 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV insbesondere auf Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Bodenluft und Messdaten der Bodenpermeabilität sowie geologischen Daten. Die am 30.09.2020 vom BfS in Form der Radonprognosekarte zur Verfügung gestellte Datenlage stützt diese Entscheidung.

Brandenburg

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Keine Hinweise zu Radon bekannt

Hamburg

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Keine Festlegung von Radonvorsorgegebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Es liegen keine Informationen vor. Zuständig ist ggf. das Ministerium für Inneres und Europa

Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Keine Festlegung von Radonvorsorgegebieten bekannt

Rheinland-Pfalz

Landesamt für Umwelt

Keine Festlegung von Radonvorsorgegebieten

Saarland

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Keine Festlegung von Radonvorsorgegebieten

Schleswig-Holstein

Radonberatungsstelle des Landes Schleswig-Holstein

Keine Festlegung von Radonvorsorgegebieten

Radonkarte (CH)