Satzung und Ethikcode
Satzung:
Der Fachverband wurde von Pionieren des Strahlenschutzes 1966 in Jülich gegründet.
Artikel 2, Absatz 1 der Satzung „Zweck“
Der Zweck des Fachverbandes für Strahlenschutz e.V. (im folgenden "Fachverband") ist ausschließlich und unmittelbar die Pflege und selbstlose Förderung des Schutzes gegen die schädlichen Wirkungen ionisierender und nichtionisierender Strahlen im Interesse der Allgemeinheit und des öffentlichen Gesundheitswesens als Aufgabe der Wissenschaft und Forschung. Der Strahlenschutz wird als Teilaufgabe des nationalen und internationalen Umwelt- und Arbeitsschutzes verstanden.
Ethikcode
Der Fachverband hat sich auf der Mitgliederversammlung 2005 einen Ethikcode gegeben. Zehn Grundregeln fassen die ethischen Leitlinien für die beruflichen Aktivitäten der Mitglieder des FS zusammen. Dieser Code stimmt weitgehend mit dem der International Radiation Protection Association (IRPA) herausgegebenen Code überein.