Derzeitige Mitglieder des Direktoriums
neben den Vorstandsmitgliedern gehören zum Direktorium:
Renate Czarwinski
e-Mail: czarwinski@me.com
Matthias Bothe
e-Mail: m.bothe@posteo.de
Thomas Haug
e-Mail: thomas.haug@uni-tuebingen.de
Hansruedi Völkle
e-Mail: hansruedi.voelkle@unifr.ch
Bärbl Maushart
e-Mail: strahlenschutzpraxis@fs-ev.org
Wolfgang Tachlinski
e-Mail: webadmin@fs-ev.org
Joel Piechotka
e-Mail: youngprofessionals@fs-ev.org
Christoph Wilhelm
e-Mail: christoph.wilhelm64@gmail.com
Auszug aus der Satzung des FS e.V. (Stand 1. April 2023)
Artikel 15 Direktorium
Das Direktorium besteht aus
(a) den Mitgliedern des Vorstandes;
(b) zwei weiteren ordentlichen Mitgliedern sowie ggf. einem weiteren Mitglied gemäß Art. 15 (2), die dem Vorstand nicht angehören. Ihre Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
(c) einer Vertretung der Arbeitskreise;
(d) dem letzten bisherigen Geschäftsführer/der letzten bisherigen Geschäftsführerin für zwei Jahre;
(e) dem letzten bisherigen Schatzmeister/der letzten bisherigen Schatzmeisterin für ein Jahr;
(f) einer Vertretung der Schriftleitung der StrahlenschutzPRAXIS;
(g) dem/der Beauftragten für internationale Aufgaben. Ist ein Mitglied des FS in den IRPA-Exekutivrat gewählt, übernimmt dieses Mitglied für seine Amtsdauer im Exekutivrat der IRPA diese Aufgabe im Direktorium. Nur Mitglieder des Direktoriums gemäß Art. 15 (1a-c) haben Stimmrecht im Direktorium.
Artikel 16 Aufgaben des Direktoriums
(1) Das Direktorium hat folgende Aufgaben:
(a) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands;
(b) Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss für das vergangene Geschäftsjahr und über den Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr;
(c) Bildung und Betreuung von Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen und Festlegung ihrer Aufgaben (Artikel 2 Absatz 2 (d));
(d) Entscheidung über die Streichung und den Ausschluss von Mitgliedern (Artikel 6 Absatz 4 (c) und (d));
(e) Auswahl von Vertretung bzw. Kandidat/Kandidatin des Fachverbandes bei der International Radiation Protection Association (IRPA);
(f) Auswahl der Vertretung des Fachverbandes bei besonderen Anlässen;
(g) Beschlussfassung über außerordentliche Mitgliederversammlungen sowie Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen (Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 12 Absatz 1)