Der Schatzmeister wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die wiederholte Wiederwahl ist zulässig. Er ist für die ordnungsgemäße Verwaltung der Finanzmittel des Fachverbandes und die Kassenführung nach den Bestimmungen des Artikels 18 verantwortlich. Er hat nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstands (Artikel 14 Abs. 1 (c)) dem Direktorium den Haushaltsplan und den Rechnungsabschluß zu erläutern und nach der Beschlussfassung durch das Direktorium (Artikel 16 Abs. 1 (b)) in der Mitgliederversammlung vorzutragen.
Schatzmeister ist derzeit:
Sven Nagels, Köln
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