Die Mitgliederversammlungen finden in der Regel im Rahmen der Jahrestagungen statt.
Mitglieder können die Protokolle und Berichte aus dem Intranet herunterladen.
Auszug aus der Satzung
Auszug aus der Satzung
Artikel 10 und 11
Artikel 10 und 11
Artikel 10 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern, den anerkannten Vertretern der fördernden Mitglieder und den Ehrenmitgliedern.
(2) Die Mitgliederversammlung findet mindestens jährlich einmal, nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der Jahrestagung des Fachverbandes, statt.
(3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Grund eines Beschlusses des Direktoriums statt. Das Direktorium ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitgliedern die Einberufung unter Angabe der Tagesordnung schriftlich bei dem Direktorium beantragt.
Artikel 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich zuständig für:
(a) die Entgegennahme der Berichte des amtierenden und des ausscheidenden Präsidenten über die laufende Geschäftsführung;
(b) die Entgegennahme des Berichts des Schatzmeisters über den Rechnungs-abschluss und über den Haushaltsplan (Artikel 13 Abs. 8);
(c) die Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer und die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands;
(d) die Wahl der Kassenprüfer (Artikel 18 Abs. 4);
(e) Beschlussfassung über Anträge für die Auflösung des Fachverbandes (Artikel 20);
(f) die Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten, für die auf Grund dieser Satzung nicht ausschließlich der Vorstand oder das Direktorium zuständig ist, sowie über alle Angelegenheiten, die der Mitgliederversammlung durch den Vorstand oder durch das Direktorium übertragen werden.