Jahrestagung wird als Fortbildung anerkannt

Fachkundige für Laserstrahlung, inkohärente optische Strahlung und elektromagnetische Felder

Die Teilnahme an der Tagung wird als Fortbildungsveranstaltung anerkannt, und zwar wahlweise:

  • Für Laserstrahlung: Fortbildung für Fachkundige Personen nach § 5 Absatz 1, § 2 Absatz 10 OStrV und TROS Laserstrahlung, Teil 1, Abschnitt 3.5 (3)
  • Für Inkohärente optische Strahlung: Fortbildung für Fachkundige nach § 2 Absatz 10 OStrV
  • Für Elektromagnetische Felder: Fortbildung für Fachkundige nach § 2 Absatz 8 EMFV

Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss: 15. August 2018!