Jahrestagung wird als Fortbildung anerkannt
Die Teilnahme an der Tagung wird als Fortbildungsveranstaltung anerkannt, und zwar wahlweise:
- Für Laserstrahlung: Fortbildung für Fachkundige Personen nach § 5 Absatz 1, § 2 Absatz 10 OStrV und TROS Laserstrahlung, Teil 1, Abschnitt 3.5 (3)
- Für Inkohärente optische Strahlung: Fortbildung für Fachkundige nach § 2 Absatz 10 OStrV
- Für Elektromagnetische Felder: Fortbildung für Fachkundige nach § 2 Absatz 8 EMFV
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss: 15. August 2018!