Stellungnahmen des FS zu den EURATOM-Grundnormen

Der Fachverband hat drei Stellungnahmen zur Umsetzung der Euratom-Grundnormen verabschiedet, darunter bezüglich der uneingeschränkten Freigabe (AK Entsorgung) und bezüglich der Themen NORM und Radon (AK Natürliche Radioaktivität).

Es ist eine grundsätzliche Aufgabe des Fachverbandes für Strahlenschutz, zu aktuellen Themen fachlich Stellung zu beziehen und somit auch beratend für die Umsetzung der Euratom-Grundnormen in Deutschland Einfluss zu nehmen. Der FS hat sich in seiner Stellungnahme vom Januar 2015 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf folgende Aspekte bezogen:

  • Betonung des Optimierungsgrundsatzes durch die Einführung von Dosisrichtwerten,
  • Freigabeverfahren mit einer Gleichstellung von Freigrenzen und Freigabewerten,
  • Einführung von Strahlenschutzexperten neben Strahlenschutzbeauftragten,
  • Gleichstellung von Arbeiten in der Norm-Industrie mit Tätigkeiten im Rahmen der zielgerichteten Anwendung von radioaktiven Stoffen sowie
  • Regelungen zu Radon in Innenräumen und an Arbeitsplätzen. 


Ergänzend hat der Fachverband im Februar 2015 auf Bitte des BMUB eine Einschätzung zur Frage vorgenommen, welche Auswirkungen die Umsetzung der Regelungen der Euratom-Grundnormen bezüglich der uneingeschränkten Freigabe haben könnte. Die Unterlage wurde vom Arbeitskreis Entsorgung federführend erarbeitet.

Mehr finden Sie unter:

http://www.fs-ev.org/themen/stellungnahmen-des-fachverbands/

Betonung des Optimierungsgrundsatzes durch die Einführung von Dosisrichtwerten - See more at: www.fs-ev.org/themen/stellungnahmen-des-fachverbands/

Betonung des Optimierungsgrundsatzes durch die Einführung von Dosisrichtwerten - See more at: www.fs-ev.org/themen/stellungnahmen-des-fachverbands/

Betonung des Optimierungsgrundsatzes durch die Einführung von Dosisrichtwerten - See more at: www.fs-ev.org/themen/stellungnahmen-des-fachverbands/

Betonung des Optimierungsgrundsatzes durch die Einführung von Dosisrichtwerten - See more at: www.fs-ev.org/themen/stellungnahmen-des-fachverbands/

Betonung des Optimierungsgrundsatzes durch die Einführung von Dosisrichtwerten - See more at: www.fs-ev.org/themen/stellungnahmen-des-fachverbands/

  •  Betonung des Optimierungsgrundsatzes durch die Einführung von Dosisrichtwerten,
  • - Freigabeverfahren mit einer Gleichstellung von Freigrenzen und Freigabewerten,
  • - Einführung von Strahlenschutzexperten neben Strahlenschutzbeauftragten,
  • - Gleichstellung von Arbeiten in der Norm-Industrie mit Tätigkeiten im Rahmen der zielgerichteten Anwendung von radioaktiven Stoffen sowie
  • - Regelungen zu Radon in Innenräumen und an Arbeitsplätzen.  

Ergänzend hat der Fachverband im Februar 2015 auf Bitte des BMUB eine Einschätzung zur Frage vorgenommen, welche Auswirkungen die Umsetzung der Regelungen der Euratom-Grundnormen bezüglich der uneingeschränkten Freigabe haben könnte. Die Unterlage wurde vom Arbeitskreis Entsorgung federführend erarbeitet.

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Es ist eine grundsätzliche Aufgabe des Fachverbandes für Strahlenschutz, zu aktuellen Themen fachlich Stellung zu beziehen und somit auch beratend für die Umsetzung der Euratom-Grundnormen in Deutschland Einfluss zu nehmen. Der FS hat sich in seiner Stellungnahme vom Januar 2015 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf folgende Aspekte bezogen:

  • - Betonung des Optimierungsgrundsatzes durch die Einführung von Dosisrichtwerten,
  • - Freigabeverfahren mit einer Gleichstellung von Freigrenzen und Freigabewerten,
  • - Einführung von Strahlenschutzexperten neben Strahlenschutzbeauftragten,
  • - Gleichstellung von Arbeiten in der Norm-Industrie mit Tätigkeiten im Rahmen der zielgerichteten Anwendung von radioaktiven Stoffen sowie
  • - Regelungen zu Radon in Innenräumen und an Arbeitsplätzen.  

Ergänzend hat der Fachverband im Februar 2015 auf Bitte des BMUB eine Einschätzung zur Frage vorgenommen, welche Auswirkungen die Umsetzung der Regelungen der Euratom-Grundnormen bezüglich der uneingeschränkten Freigabe haben könnte. Die Unterlage wurde vom Arbeitskreis Entsorgung federführend erarbeitet.

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Es ist eine grundsätzliche Aufgabe des Fachverbandes für Strahlenschutz, zu aktuellen Themen fachlich Stellung zu beziehen und somit auch beratend für die Umsetzung der Euratom-Grundnormen in Deutschland Einfluss zu nehmen. Der FS hat sich in seiner Stellungnahme vom Januar 2015 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf folgende Aspekte bezogen:

  • - Betonung des Optimierungsgrundsatzes durch die Einführung von Dosisrichtwerten,
  • - Freigabeverfahren mit einer Gleichstellung von Freigrenzen und Freigabewerten,
  • - Einführung von Strahlenschutzexperten neben Strahlenschutzbeauftragten,
  • - Gleichstellung von Arbeiten in der Norm-Industrie mit Tätigkeiten im Rahmen der zielgerichteten Anwendung von radioaktiven Stoffen sowie
  • - Regelungen zu Radon in Innenräumen und an Arbeitsplätzen.  

Ergänzend hat der Fachverband im Februar 2015 auf Bitte des BMUB eine Einschätzung zur Frage vorgenommen, welche Auswirkungen die Umsetzung der Regelungen der Euratom-Grundnormen bezüglich der uneingeschränkten Freigabe haben könnte. Die Unterlage wurde vom Arbeitskreis Entsorgung federführend erarbeitet.

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