Historie des Arbeitskreises Natürliche Radioaktivität (AKNAT)
Gründung des Arbeitskreises - AKURA
Mit der deutschen Einheit ergab sich für die Bundesrepublik ein Strahlenschutzproblem von besonderer Bedeutung. In Sachsen und Thüringen existierten ein noch aktiver Uranerzbergbau mit Aufbereitungsbetrieben. Außerdem gab es zahlreiche Hinterlassenschaften des frühen Uranerzbergbaus und des Altbergbaus. Die Auswirkungen des Bergbaus und seiner Hinterlassenschaften auf die Umwelt und die Strahlenexposition der in den Bergbaugebieten lebenden Bevölkerung waren meist unbekannt. Die sich stellenden Fragestellungen zum Strahlenschutz waren fachliches Neuland.
Während des von der Vereinigung für Strahlenforschung und Strahlenschutz der DDR und dem Fachverband für Strahlenschutz e.V. im Oktober 1990 durchgeführten Seminars „Gemeinsam für den Strahlenschutz“ wurden diese Probleme auch im Fachverband diskutiert. Auf Vorschlag des damaligen Präsidenten J. Narrog beschloss das Direktorium, dafür einen Arbeitskreis ins Leben zu rufen. Unter der Leitung des FS-Präsidenten fand am 06./07. Februar 1991 in Seelingstädt (Bild oben: Küchengebäude des Aufbereitungsbetriebes 102, Bildquelle Wismut GmbH) die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises „Uranbergbau und radioaktive Altlasten“ – Kurzbezeichnung AKURA – statt.
Der AKURA setzte sich als Aufgabe
- durch eigene Arbeiten die Sachdiskussion zu Problemen des Strahlenschutzes bei bergbaulichen Tätigkeiten und Hinterlassenschaften voranzubringen und Beiträge zur Lösung praktischer Fragen zu leisten,
- an der Weiterbildung der Teilnehmer zur Lösung der Fragestellungen zum Strahlenschutz beizutragen,
- und mit der Durchführung von Arbeitskreissitzungen ein Forum des fachlichen Meinungs- und Erfahrungsaustausches zu schaffen.
Ergebnisse dieser Arbeiten liegen als Publikationen in der Schriftenreihe des Fachverbandes und als Beiträge in der Zeitschrift „StrahlenschutzPraxis“ vor.
Umbenennung des Arbeitskreises – AKNAT
Seit etwa Mitte der 1990er Jahre wurden im Arbeitskreis zunehmend neue Themen eingeführt. Dies ergab sich im Wesentlichen aus den ab 2001 in der Strahlenschutzverordnung aufgenommenen neuen Regelungsbereichen im Zusammenhang mit erhöhten Expositionen aus Quellen natürlichen Ursprungs
- Arbeitsplätze und Rückstände aus den sogenannten NORM-Industrien (Naturally Occurring Radioactive Materials).
- Erhöhte Expositionen durch Radon in Innenräumen.
- Industrielle Altlasten.
Und auch die natürliche Radioaktivität in Trink- und Mineralwässern im Zusammenhang mit der Novellierung der deutschen Trinkwasserverordnung sind hier zu nennen.
Konsequenterweise wurde auf der 20. Sitzung der Arbeitskreis in „Arbeitskreis natürliche Radioaktivität – AKNAT“ mit Bestätigung durch das FS-Direktorium umbenannt.
Gegen Ende der „00er-Jahre“ gelangten die neuen EU-Basic Safety Standards zum Strahlenschutz (Richtlinie 2013/59/EURATOM) in den Fokus. Gegenwärtig wird deren Implementierung in das nationale Strahlenschutzrecht diskutiert. Der AKNAT hat sich fachlich intensiv mit den Neuerungen auseinandergesetzt und eigene Stellungnahmen erstellt, die über das FS-Direktorium auch an das Bundesumweltministerium weitergeleitet wurden.
Die Mitglieder des Arbeitskreises bringen ihre Expertise neben diesen Stellungnahmen auch in anderen nationalen und internationalen Gremien zur Weiterentwicklung des Strahlenschutzes und seiner Regelungswerke ein. Die Entwicklung und Weiterentwicklung von Empfehlungen für die praktische Umsetzung des Strahlenschutzes, zum Beispiel für die Messung natürlicher Radioaktivität, komplettieren das Themenspektrum.