Zielsetzung des AKB

Der AKB befasst sich auf nationaler und internationaler Ebene mit den verkehrs- und strahlenschutzrechtlichen sowie den sicherheitstechnischen Vorschriften und Richtlinien zur Beförderung radioaktiver Stoffe.

Er bezieht Stellung zur Genehmigungspraxis und unterstützt die fachgerechte Ausbildung der an der Beförderung beteiligten Personen. Er begleitet den alle zwei Jahre stattfindenden Revisionszyklus der internationalen Gefahrgutvorschriften und nimmt Einfluss auf die Revision der Specific Safety Requirements No. SSR-6 „Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material“ (SSR-6) der IAEA sowie der dazugehörigen Safety und Security Guides. Für erforderliche Änderungen oder auftretende Problemstellungen erarbeitet der AKB praxisorientierte Lösungsvorschläge mit dem Ziel, bestehende Regelungen anzupassen, Regelungsdefizite zu beheben und die Klärung interpretationsbedürftiger Regelungen zu erwirken.

Arbeiten, Schwerpunkte des AKB

Der AKB unterstützt und fördert praxisgerecht den Austausch von Informationen und Erfahrungen, die Diskussion von auftretenden Problemen und die Entwicklung von Lösungen sowie das Erstellen von Arbeitshilfen für die Beförderung radioaktiver Stoffe.

Aktuelle Schwerpunkte sind die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Änderungsvorschlägen im Rahmen des deutschen Atom- und schweizerischen Kernenergierechts sowie der strahlenschutz- und gefahrgutrechtlichen Vorschriften. Dazu gehört auch das Erstellen und Verfolgen von Vorschlägen für den Überprüfungsprozess der IAEA Vorschriften für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe SSR-6, die periodische Aktualisierung der „Empfehlung für die Unterweisung von Fahrzeugführern und Beifahrern, die Beförderungen radioaktiver Stoffe auf der Strasse ausführen“ auf den jeweiligen Stand des ADR, die Verfolgung der geplanten Änderungen zu den Gefahrgutvorschriften und die Mitarbeit bei der AG Klasse 7 des ständigen Ausschusses Gefahrgutbeförderung des Gefahrgut-Verkehrs-Beirates in Deutschland (AGGB).

In Zusammenarbeit mit anderen Arbeitskreisen des FS werden die Themen „Beförderung, Einfuhr / Ausfuhr und Verbringung“ bei der Umsetzung von europäischen Regelungen in deutsches bzw. schweizerisches Strahlenschutzrecht überprüft und ggf. Änderungsvorschläge eingebracht.